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Ausphasung konventioneller Leuchtmittel

Viele konventionelle Leuchtmittel dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da deren Effizienz (Wirkungsgrad) zu tief ist. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU.

Für Sportbeleuchtungen wurden in der Schweiz bisher vorwiegend Hochdruck-Entladungslampen eingesetzt.

Hochdruck-Entladungslampen sind entweder Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen. Halogen-Metalldampflampen (MH) können weiterhin in die Schweiz eingeführt und eingesetzt werden.

  • Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) werden wegen ihrer geringen Farbwiedergabe (Farbwiedergabeindex Ra ≤ 70) in Innenräumen seit vielen Jahren nicht mehr eingesetzt. Seit 2015 ist ihr Inverkehrbringen in Europa nicht mehr erlaubt.  
  • Sie sind durch leistungsfähigere Halogen-Metalldampflampen (HQI) nahezu vollständig ersetzt worden. Diese kamen hauptsächlich bei Hallenbeleuchtungen, Aussenbeleuchtungen und Strassenbeleuchtungen zum Einsatz. Seit 13. April 2017 gelten strengere Mindestwerte in Bezug auf Energieeffizienz und Lebensdauer. Auch Vorschaltgeräte für Entladungslampen bekamen höhere Effizienzgrenzwerte.
  • Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV, HS) zeichnen sich durch eine höhere Lichtausbeute aus. Sie wurden meist in der Aussenbeleuchtung und in hohen Hallen verwendet, wo ihre geringe Farbwiedergabe toleriert werden kann. Einige Leistungsstufen werden nach RoHS ab 24. Februar 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht, wenn sie einen bestimmten Quecksilberanteil übersteigen. Dazu zählen die Wattagen 250 und 400W.

Auf Frühjahr 2022 wurde die "CHEMIKALIEN-RISIKOREDUKTIONS-VERORDNUNG (CHEMRRV, SR814.81)" angepasst, was direkte Auswirkungen auf die Ausphasung einiger weit verbreiteter Leuchtmittel hat:

  • ab 25.8.2023: Importverbot aller T5- und T8-Leuchtstoffröhren
  • ab 25.8.2023: Importverbot aller CFLni-Lampen
  • eine Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
  • eine Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre

Hier finden Sie den Informations-Flyer der SLG (Schweizer Lichtgesellschaft)

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