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Bemessungslichtstrom

Bei LED-Leuchten muss der Bemessungslichtstrom (Φv ) der Leuchte in Lumen (lm) in der Produktdokumentation angegeben werden. Er definiert einen Wert, der sich als typischer Wert für die gesamte Fertigungsbreite des Produktes ergibt. Der Bemessungsstrom bezieht sich immer auf den Neuwert des Lichtstroms einer Leuchte. Er wird unter festgelegten Betriebsbedingungen ermittelt und angegeben.

Die gemessenen Anfangswerte des Lichtstroms von Leuchten dürfen den veröffentlichten Bemessungslichtstrom um nicht mehr als zehn Prozent unterschreiten. Für den Lichtstromwert einer gesamten LED-Leuchte wird eine Umgebungstemperatur von 25 °C zugrunde gelegt, sofern keine anderen Informationen gegeben werden.

Für Leuchten mit traditionellen Lichtquellen (Lampen mit Sockel bzw. anderen Fassungssystemen) ist es nicht üblich, den Leuchten-Lichtstrom zu messen und zu veröffentlichen. Hier wird in der Regel der Lichtstrom der verwendeten Lampen mit dem Leuchten-Betriebswirkungsgrad (LOR bzw. ηLB) multipliziert. Für Leuchten mit LED-Modulen verliert der Leuchten-Betriebswirkungsgrad an Bedeutung. Viele Leuchtenhersteller legen hier einen rein theoretischen Wert von 100 Prozent fest, da die exakte Ermittlung einen hohen technischen Aufwand erfordert.

Nähere Einzelheiten zur Ermittlung der Lichtstrom-Werte (sog. Absolut-Photometrie) nennt die Norm EN 13032-4.

Referenz: EN 13032-4

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